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Greenwashing erkennen: Was Möbelhersteller nach der EmpCo-Richtlinie noch sagen dürfen

Wer einen neuen Esstisch kauft und darauf achtet, möglichst nachhaltig einzurichten, stand lange vor einem Problem: Fast jeder Hersteller warb mit Begriffen wie „ökofreundlich”, „aus natürlichen Materialien” oder „klimaneutral produziert” – ohne dass diese Aussagen irgendeine Substanz hatten. Das ändert sich jetzt grundlegend.

Seit März 2026 gilt die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel – kurz EmpCo-Richtlinie (2024/825/EU). Sie verbietet vage, nicht nachweisbare Umweltaussagen in der Werbung. Für Käufer und Händler nachhaltiger Möbel bringt das wichtige Veränderungen.

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

Die EmpCo-Richtlinie ist eine Änderung der europäischen Verbraucherrechts-Richtlinien, die gezielt gegen Greenwashing vorgeht. Greenwashing bezeichnet die Praxis, Produkte als umweltfreundlicher darzustellen, als sie tatsächlich sind – ohne belastbare Belege.

Die Richtlinie schreibt vor: Wer in der Werbung Umweltaussagen macht, muss diese belegen können. „Belegen” bedeutet hier nicht ein internes Dokument, sondern anerkannte wissenschaftliche Nachweise, Zertifikate oder eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle.

Für Unternehmen, die gegen diese Regeln verstoßen, drohen empfindliche Bußgelder. In Deutschland ist die Durchsetzung Aufgabe der Wettbewerbsbehörden und Verbraucherschutzorganisationen.

Diese Begriffe sind jetzt problematisch: öko, natur, nachhaltig, umweltfreundlich

Die Richtlinie nennt keine abschließende Liste verbotener Wörter – aber bestimmte Begriffe sind ohne konkreten Nachweis nicht mehr zulässig:

Problematisch ohne Substanz:

  • „Ökofreundlich” oder „umweltfreundlich” – zu vage, wenn kein Zertifikat oder Nachweis vorliegt
  • „Klimaneutral” – nur erlaubt, wenn ein anerkanntes Klimaschutzzertifikat vorliegt; „CO₂-kompensiert” gilt nicht mehr pauschal
  • „Natürlich” oder „aus der Natur” – sagt nichts über Nachhaltigkeit aus; Holz kann aus illegalem Einschlag stammen
  • „Nachhaltig hergestellt” – nur dann erlaubt, wenn die gesamte Lieferkette oder ein Produktionsschritt konkret belegt ist
  • „Grün” als Synonym für Umweltverträglichkeit – ohne messbaren Bezug nicht mehr zulässig

Nach wie vor erlaubt:

  • „FSC-zertifiziert” – weil FSC eine anerkannte, unabhängige Zertifizierung ist
  • „PEFC-zertifiziertes Holz” – gleicher Grund
  • „Hergestellt ohne Formaldehyd” – wenn das nachweislich stimmt
  • „Blauer-Engel-Siegel” – anerkannte staatliche Zertifizierung
  • Konkrete Prozentangaben, z. B. „70 % recycelte Materialien” – wenn belegt

Der entscheidende Unterschied: Belegte Claims sind weiterhin erlaubt, vage Imagery ist es nicht mehr.

Woran erkennt man echte Nachhaltigkeit bei Möbeln?

Wenn Werbebegriffe allein nicht mehr reichen, werden Siegel und Zertifikate noch wichtiger. Das sind die wichtigsten Orientierungspunkte beim Möbelkauf:

FSC und PEFC sind die bekanntesten Holzzertifikate. Sie garantieren, dass das verwendete Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt. Für Möbel aus Massivholz, Sperrholz oder MDF mit Holzanteil sind diese Siegel das wichtigste Qualitätsmerkmal. Mehr dazu im Artikel FSC vs. PEFC: Welches Holzsiegel beim Möbelkauf wirklich zählt.

Der Blaue Engel ist das älteste staatliche Umweltzeichen Deutschlands und wird für Möbel vergeben, die besonders schadstoffarme Lacke, Klebstoffe und Beschichtungen verwenden. Relevant vor allem bei Polstermöbeln und lackierten Möbelstücken.

OEKO-TEX Standard 100 ist wichtig für Bezugsstoffe und Polsterungen: Er garantiert, dass keine schädlichen Substanzen verarbeitet wurden.

Handgemachte, regional produzierte Möbel ohne Siegel können ebenfalls nachhaltig sein – aber hier brauchen Sie belastbare Informationen direkt vom Hersteller oder Händler.

In unserem Händlerverzeichnis finden Sie ausschließlich Anbieter, die wir auf ihre Nachhaltigkeitsaussagen geprüft haben.

Was darf ein Händler noch sagen – und was nicht?

Für Möbelhändler und -hersteller bringt die EmpCo-Richtlinie klare Leitlinien. Vereinfacht gesagt:

Erlaubt:

  • Produktspezifische, belegbare Aussagen: „Tischplatte aus FSC-zertifizierter Eiche”
  • Herstellungsangaben mit Nachweis: „Hergestellt in Deutschland, CO₂-Kompensation nach [anerkanntem Standard X]”
  • Zertifikate nennen und verlinken
  • Regionale Herkunft angeben: „Produziert in der Schwarzwälder Schreinerei”

Nicht mehr erlaubt:

  • Allgemeine Grünansprüche ohne Substanz: „Unsere Möbel sind ökofreundlich”
  • Klimaneutralitätsaussagen ohne anerkanntes Zertifikat
  • Signalwörter wie „Öko”, „Bio”, „Natur” oder „Grün” als Marketing-Versprechen ohne Beleg

Das bedeutet praktisch: Wer im Onlineshop eine Produktbeschreibung liest, in der es nur um Stimmungsbegriffe geht, aber kein einziges konkretes Siegel oder Zertifikat erscheint, hat guten Grund zur Skepsis.

Die Unterschiede zwischen EmpCo und der noch weitergehenden Green Claims Directive erklären wir im Folgeartikel ausführlich.

Fazit: So kaufen Sie bewusst ein

Die EmpCo-Richtlinie ist eine gute Nachricht für Verbraucher: Sie macht Greenwashing teurer und setzt Händler unter Druck, konkrete Belege zu liefern. Gleichzeitig brauchen Sie als Käufer etwas mehr Aufmerksamkeit:

  1. Siegel suchen statt Adjektive lesen. FSC, PEFC, Blauer Engel, OEKO-TEX – das sind die Zeichen, denen Sie vertrauen können.
  2. Nach Belegen fragen. Ein seriöser Händler kann Ihnen Zertifikate auf Nachfrage zeigen.
  3. Vage Begriffe hinterfragen. „Natürlich” oder „ökofreundlich” sagt ohne weitere Information wenig aus.
  4. Geprüfte Händler bevorzugen. In unserem Händlerverzeichnis finden Sie Anbieter, die mit belegbaren Nachhaltigkeitsaussagen arbeiten.

Die neuen Regeln schaffen mehr Transparenz – nutzen Sie sie.

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